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Dellach
im Drautal

Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort

Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

letzte Änderung am 08.05.2024 16:49:07