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Der Gemeindevorstand hat alle Anträge vorzuberaten, die ihm zugewiesen wurden. Der Gemeindevorstand ist in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches berechtigt, an den Gemeinderat selbständige Anträge zu stellen.
Solche Anträge können vom Bürgermeister einem Ausschuss (Gremium) zur Vorberatung zugewiesen werden. Der Gemeindevorstand hat das Ergebnis der Beratungen hinsichtlich aller ihm zur Vorberatung zugewiesenen Anträge dem Gemeinderat vorzulegen.