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Amtssignatur der Gemeinde Dellach im Drautal gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) Die von der Gemeinde Dellach im Drautal im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Dellach im Drautal auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Dellach im Drautal gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie in diesem
amtssignierten PDF-Dokument.
Elektronische Signaturprüfung
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Dellach im Drautal: