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Dellach
im Drautal

Unsere Amtssignatur

Amtssignatur der Gemeinde Dellach im Drautal gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Dellach im Drautal im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Dellach im Drautal auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. 
 
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde,
  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde,
  • sowie die Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments. 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Dellach im Drautal gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie in diesem

amtssignierten PDF-Dokument.

Elektronische Signaturprüfung

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Dellach im Drautal:

letzte Änderung am 08.10.2024 13:17:06