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Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
(1) Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat: a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30m2 € 5,00 b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30m2 bis 60m2 € 10,00 c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60m2 bis 90m2 € 17,50 und d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90m2 € 27,50