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Dellach
im Drautal

Steuern und Abgaben

Die Gemeinden dürfen Abgaben nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung ausschreiben. Der Bundesgesetzgeber legt im jeweils geltenden Finanzausgleichsgesetz fest, welche Abgaben ausschließliche Gemeindeabgaben sind (zB. Grundsteuer, Kommunalsteuer, Zweitwohnsitzabgabe, Vergnügungssteuern) und welche Abgaben mit den Ländern geteilt werden. (zB. Fremdenverkehrsabgabe)

Folgende Abgaben und Steuern werden von der Gemeinde eingehoben.

Grundsteuer, Fremdenverkehrsabgaben, Orts- und Nächtigungstaxen, Zweitwohnsitzabgabe, Kommunalsteuer, Abgaben nach dem Gemeindewasserversorgungsgesetz (Wasseranschlussbeitrag, Wasserbezugsgebühren), Abgaben nach dem Gemeindekanalisationsgesetz (Kanalanschlussbeitrag, Kanalgebühren), Abfallgebühren, Hundeabgaben, Deckumlagen, Tierseuchenfondsbeiträge.

Zuständig

letzte Änderung am 16.05.2024 13:56:51