Das Standesamt ist für Personenstandsfälle, die sich im Gemeindegebiet ereignen zuständig. Seit 1. November 2014 kommt das neue Personenstandsgesetz zur Anwendung.
Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle und sonstige Personenstandsfälle werden nicht mehr in Büchern verzeichnet, sondern im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bzw. die Staatsbürgerschaftsevidenzen werden im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZPS) gespeichert.
Geburt
Eheschließung
Sterbefall
Gerne geben wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Auskunft, welche Urkunden und Dokumente für Eheschließungen, Geburten oder Sterbefälle erforderlich sind.