Der Rechnungsabschluss gibt Aufschluss über die gesamte Wirtschaftsführung und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Er ermöglicht eine zusammenhängende Prüfung der wirtschaftlichen Maßnahmen und Handlungen.
Der Rechnungsabschluss ist vom Gemeinderat festzustellen. Vor der Feststellung wird der Entwurf des Rechnungsabschlusses durch eine Woche während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Der Rechnungsabschluss umfasst:
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den Kassenabschluss
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die Haushaltsrechnung
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die Vermögensverwaltung