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Dellach
im Drautal

Kommunalsteuer

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Nach dem Kommunalsteuergesetz unterliegen der Kommunalsteuer die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.

Sie beträgt 3 % der Bruttolohnsumme und ist bis zum 15. jeden Monats vom Unternehmer an die Gemeinde abzuliefern. Übersteigt jedoch bei einem Unternehmen, das nur eine einzige Betriebsstätte unterhält, die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht € 1.460,-- so werden von dieser Summe € 1.095,-- abgezogen.

Zuständig

letzte Änderung am 16.05.2024 13:56:51