Grabgebühren und Benützung Aufbahrungshalle
Der Gemeinderat der Gemeinde Dellach im Drautal hat mit Beschluss vom 29.04.2021 die in der Friedhofsordnung, Abschnitt IV, § 4 (Gemeinderatsbeschlüsse vom 18.12.2017) festgelegten Entgelte (Grabmieten und Benützungsgebühr für die Aufbahrungshalle), in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.02.2011, mit Wirkung 1. Jänner 2021 wie folgt neu festgesetzt:
Grabmieten:
Tarif für 1 Einzelgrab für 10 Jahre € 180,-
Tarif für 1 Familiengrab (2 Einzelgräber) für 10 Jahre € 340,-
Tarif für 1 Urnengrab € 180,-
Tarif je Urnenbodengrab für Urnenstele € 275,-
Urnengemeinschatfsanlage 1 Pultstein € 750,-
Urnengräber 1 Urnenstelen € 1300,-
Aufbahrungshalle:
Entgelt für die Benützung der Aufbahrungshalle je Sterbefall € 100,-