Aufgrund der gültigen EU-Gebäude-Richtlinien hat der Kärtner Landtag die Kärntner Bauvorschriften mit Gesetz vom 14.12.2007, LGBl. Nr. 10/2008, geändert. Seit Inkrafttreten dieser Neuregulierung am 20.02.2008 ist für Neubauten von Gebäuden und die umfassende Sanierung von Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche über 1000 m
2 ein
ENERGIEAUSWEIS erforderlich.
Einem Baubewilligungsansuchen ist daher ab sofort ein gültiger Energieausweis anzuschließen!
Weiters wurde mit Landesgesetz Nr. 13/2008 die Kärntner Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung beschlossen, welche die bautechnischen Anforderungen für die Energieeinsparung und den Wärmeschutz von Gebäuden festlegt.
Ebenso wurde die Bauansuchenverordnung per Landesgesetz (14/2008) an die neuen Erfordernisse angepasst.
Wie und wo erhalten Sie einen Energieausweis?
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Unter folgenden Internet-Seiten können Sie detaillierte Informationen zum Energieausweis finden, sowie eine Liste der zur Berechnung und Ausstellung von Energieausweisen befugten Unternehmen:
http://www.energiebewusst.at/
Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Gemeindeamtes für Auskünfte zum Thema Energieausweis gerne zur Verfügung.