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Dellach
im Drautal

Buchhaltung

Die Buchführung der öffentlichen Gebietskörperschaften ist die „Kameralistik“. Die kamerale Buchführung ist eine Art „Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“ mit Besonderheiten. Die kamerale Buchführung soll in erster Linie den Deckungserfolg feststellen (Deckung der Ausgaben durch Einnahmen) und weiters einen Vergleich mit den Zahlen des vorher aufgestellten und beschlossenen Voranschlages ermöglichen.

 

Die kamerale Buchführung umfasst:

 

  • Die voranschlagswirksame Gebarung = Einnahmen und Ausgaben, die endgültig solche der Gemeinde sind.
  • Die voranschlagsunwirksame Gebarung = Einnahmen und Ausgaben, die von der Gemeinde für andere Rechtsträger eingehoben werden oder ausbezahlt werden.
  • Die Vermögensgebarung = Vermehrung/Verminderung des Vermögens, der Schulden.

Zuständig

letzte Änderung am 16.05.2024 07:57:18