Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden) sind verpflichtet bei Auftragsvergaben das Bundesvergabegesetz 2006 anzuwenden.
Das Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz 2003 regelt die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen, die den Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens unterliegen. Nachprüfungsbehörde im Sinn dieses Gesetzes ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für Kärnten.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann grundsätzlich im Wege eines/einer
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offenen Verfahrens
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nicht offenen Verfahrens (mit oder ohne Bekanntmachung)
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offenen oder nicht offenen Wettbewerb
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Verhandlungsverfahrens (mit oder ohne Bekanntmachung)
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Direktvergabe
erfolgen.