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Dellach
im Drautal

Verordnung "Verbot des Feueranzündens"

Verbot des Feueranzündens

Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit, Windböen - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN


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14.07.2026

letzte Änderung am 07.08.2026 10:34:22