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Dellach
im Drautal

Soziale Mindestsicherung

Soziale Mindestsicherung wird geleistet:

  • zum Lebensunterhalt und Wohnbedarfsbeihilfe,
  • bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung,
  • zur Schaffung und Sicherung einer Lebensgrundlage (Maßnahmen für minderjährige Hilfesuchende),
  • sowie zur Eingliederung für Menschen mit Behinderung u.a.m.
  • bei behördlichen Aufgaben mit Rechtsanspruch,
  • dem Heizkostenzuschuss.

Die wichtigsten nicht behördlichen Aufgaben sind die soziale Mindestsicherung:

  • für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen,
  • bei Gewaltandrohung,
  • bei Schuldenproblemen,
  • bei Wohnungslosigkeit und anderen außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten,
  • zur Vorsorge für die Errichtung und den Betrieb von stationären Einrichtungen (Alters- und Pflegeheime).

Verfahrensrechtliche Vorkehrungen sollen hier auch erwähnt werden. So können Anträge nicht nur bei der Wohnsitzgemeinde, sondern auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung gestellt werden.

Der Antrag auf Soziale Mindestsicherung ist auf Antrag oder von Amts wegen zu gewähren. Art, Form und Ausmaß haben sich nach der Besonderheit des Einzelfalles zu richten. Dieser wird beim Gemeindeamt in Form einer Niederschrift aufgenommen.

letzte Änderung am 14.07.2026 08:30:12