Pflegegeldanträge
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und stellt daher keine Einkommenserhöhung dar.
Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.
Zuständigkeit:
Pensions- oder Rentenbezieherinnen/Pensions-oder Rentenbezieher bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente ausbezahlt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360515.html
Höhe des Pflegegeldes:
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360516.html
Beim Ausfüllen des Pflegegeldantrages sind die Mitarbeiterinnen der Gemeinde Dellach im Drautal gerne behilflich.