Pensionsangelegenheiten:
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind.
In der gesetzlichen Pensionsversicherung gilt das Antragsprinzip, was bedeutet, dass das Verfahren zur Feststellung eines Leistungsanspruches nur über einen Antrag eingeleitet werden kann.
Ein Pensionsantrag soll zwei bis drei Monate vor dem Pensionsstichtag (Pensionsbeginn) gestellt werden, spätestens jedoch im Monat davor.
Pensionsanträge können im Gemeindeamt Dellach im Drautal gestellt werden.
Pensionskonto:
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Nähere Informationen, wie Allgemeines zur Pension, Arten der Pensionen, Ausgleichszulage, Zuverdienst während der Pension usw. erhalten Sie unter folgendem Link:
Allgemeines zur Pension
Mit der Handysignatur, welche im Gemeindeamt Dellach im Drautal erstellt werden kann, ist es möglich das eigene Pensionskonto abzufragen.
Das Pensionskonto enthält ihre erworbenen Gesamtgutschriften bis zum abgelaufenen letzten Kalenderjahr. Berücksichtigt sind die österreichischen Pensionsversicherungszeiten und die Beitragsgrundlagen sowie der fiktive Pensionswert (dies ist die Höhe der monatlichen Bruttopension, wenn Sie keine weiteren Versicherungszeiten mehr erwerben, die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.