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Auch dieses Jahr gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen einen Heizzuschuss.
Anträge können vom 01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Heizzuschuss_2024_25_Richtlinien.pdf herunterladen (0.58 MB)
Kärntner_HeizzuschussVO_2024_-_Richtlinien_Seite_12.pdf herunterladen (0.15 MB)
24.09.2024