Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Geburtsstandesamt binnen einer Woche angezeigt werden.
Die zur Ausstellung der Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen (siehe untenstehend) müssen Sie dem Standesamt vorlegen.
Nach der Anzeige der Geburt wird Ihnen vom Standesamt folgendes ausgestellt:
· die Geburtsurkunde
· eine Meldebestätigung
· Staatsbürgerschaftsnachweis, wenn das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
Für die Erstausstellung der Urkunden und Bestätigungen für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden (das heißt bis zum beziehungsweise am 2. Geburtstag).
Gleichzeitig kann auch die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen erfolgen, die Vaterschaftsanerkennung abgegeben und die Obsorge bestimmt werden.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes
- Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern bei Wohnsitz im Ausland
- Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern des Kindes
- Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
- Formular "Anzeige der Geburt", wenn die Geburt nicht von der Leiterin/dem Leiter der Krankenanstalt, der Ärztin/dem Arzt oder der Hebamme angezeigt wurde
Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden oder verwitwet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Geburtsurkunde der Mutter des Kindes
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter des Kindes
- Bestätigung der Meldung der Mutter des Kindes, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt
- Eventuell Scheidungsurteil oder -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten
- Eventuell Partnerschaftsurkunde
- Eventuell Nachweis akademischer Grade der Mutter des Kindes
- Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
- Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung (durch den Vater)
- Formular "Anzeige der Geburt", wenn die Geburt nicht von der Leiterin/dem Leiter der Krankenanstalt, der Ärztin/dem Arzt oder der Hebamme angezeigt wurde
- Eventuell Bescheid über Namensänderung
- Spezielle Vollmacht vom Spital verlangen, um den außerehelichen Vater oder eine andere Person zu bevollmächtigen, die Beurkundung durchführen zu lassen
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihr Standesamt bzw. klicken Sie hier.