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Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, in der jeweils geltenden Fassung. Der Kanalanschlussbeitrag beträgt € 2.543,55 je BWE
1 BWE= 100 m2 Wohnnutzfläche