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Dellach
im Drautal

Gemeindeabgaben & Steuern

Die Gemeinden dürfen Abgaben nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung ausschreiben. Der Bundesgesetzgeber legt im jeweils geltenden Finanzausgleichsgesetz fest, welche Abgaben ausschließliche Gemeindeabgaben sind (zB. Grundsteuer, Kommunalsteuer, Zweitwohnsitzabgabe, Vergnügungssteuern) und welche Abgaben mit den Ländern geteilt werden. (zB. Tourismusabgabe)

Folgende Abgaben und Steuern werden von der Gemeinde eingehoben.

Grundsteuer, Orts- und Nächtigungstaxen, Zweitwohnsitzabgabe, Kommunalsteuer, Abgaben nach dem Gemeindewasserversorgungsgesetz (Wasseranschlussbeitrag, Wasserbezugsgebühren), Abgaben nach dem Gemeindekanalisationsgesetz (Kanalanschlussbeitrag, Kanalgebühren), Abfallgebühren, Hundeabgaben, Deckumlagen, Tierseuchenfondsbeiträge.

zu den Gebühren

letzte Änderung am 28.05.2024 11:18:31